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Bis zu 30% sparen

Heizungssanierung: Fördergelder sichern

veröffentlicht am 6. Oktober 2015 | Kategorie: Heizung

Eine Erneuerung Ihrer Heizungsanlage ist eine Investition in die Zukunft und für die Umwelt. Niedrigere Heizkosten, eine höhere Verlässlichkeit und weniger CO2-Ausstoß haben natürlich auch ihren Preis. Dank Förderprogrammen für energetische Sanierungen sparen Sie bares Geld.

Heizkosten sparen

Die beliebtesten Lösungen sind ein Darlehen oder eine Förderung der KfW-Bank. Die KfW-Bankengruppe ist eine Förderbank und sieht ihren Auftrag in nachhaltigem Handeln und gesellschaftlicher Verantwortung. Die KfW-Förderprogramme 430 und 151/152 sind speziell auf energetische Sanierungen zugeschnitten. Sie decken Einzelmaßnahmen, wie die Anschaffung von Heizungen oder Dämmung von Heizungsrohren ab.

Geldbündel

KfW-Programm 430 für einen einmaligen Investitionszuschuss

Die KfW fördert Einzelmaßnahmen, wie einen Heizungstausch, mit zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit beträgt die Fördersumme maximal 5.000 Euro.

KfW- Programm 151/152 für einen zinsgünstigen Kredit

Die zweite Möglichkeit für eine Förderung besteht in einem Darlehen zu sehr guten Konditionen. Bei Einzelmaßnahmen winken hier maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz beträgt 0,75 Prozent und ist auf zehn Jahre festgesetzt. Sie können eine Laufzeit bis zu 30 Jahren bestimmen. Die KfW räumt als besonderen Anreiz bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre und die kostenfreie Möglichkeit von Sondertilgungen ein.

So holen Sie sich Ihren Zuschuss/Kredit

Beauftragen Sie einen Energieberater

Ihre Immobilie funktioniert als Gesamtsystem. So kann es passieren, dass bestimmte Einzelmaßnahmen aufgrund der allgemeinen baulichen Substanz ins Leere laufen. Schlecht gedämmte Wände und Dächer können z.B. den Nutzen einer neuen Heizungsanlage schmälern. Lassen Sie sich deshalb unbedingt von einem Energieberater helfen. Diese Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAfA) gefördert.

Ein Sachverständiger ist Pflicht

Die KfW schreibt die Einschaltung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Sanierungskonzepts und der Baubegleitung vor. Dieser berät Sie über den Energieberater hinaus zu konkreten Maßnahmen und den Erfolgschancen Ihres Antrags.

Zuschuss/Kredit beantragen

Hier gibt es nur eine Regel: Beantragen Sie den Investitionszuschuss/Finanzierungskredit vor Beginn der Sanierungsarbeiten bzw. vor dem Kauf einer neuen Immobilie. Füllen Sie dazu den Online-Antrag aus.

Zum Schluss noch den Verwendungsnachweis/“die Bestätigung nach Durchführung“ einreichen

Nach Abschluss der Sanierung müssen Sie sich noch einen Verwendungsnachweis bzw. eine „Bestätigung nach Durchführung“ von Ihrem Energieberater ausstellen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW erhalten Sie Ihren Investitionszuschuss.

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